Allgemeine Geschäftsbedingungen Deutschland
§ 1 Angebot/Lieferung/Vergütung/ Zahlungsbedingungen/Eigentumsvorbehalt
1.1 Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden bzw. die Leistungen vorbehaltlos ausführen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
1.2 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Soweit Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden, gilt die jeweils aktuelle Preisliste der K-iS Systemhaus GmbH. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer.
1.3 Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind, falls nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzüge zahlbar.
1.4 Die K-iS Systemhaus GmbH ist berechtigt, ab 30 Tage nach Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8% über dem Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die ihm sonst zustehenden Rechte bleiben davon unberührt.
1.5 Der Kunde ist – unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen fehlender oder fehlerhafter Gegenleistung zu verweigern – nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der K-iS Systemhaus GmbH anerkannt worden sind. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag dem Bankkonto der K-iS Systemhaus GmbH gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, sind wir zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt.
1.6 Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die K-iS Systemhaus GmbH. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Soweit Gründe, die die K-iS Systemhaus GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere Streik oder Aussperrung, die Einhaltung eines verbindlich vereinbarten Termins beeinträchtigen, kann die K-iS Systemhaus GmbH eine angemessene Verschiebung des Termins verlangen. Liegt die Ursache für die Nichteinhaltung des Termins im Verantwortungsbereich des Kunden und entsteht der K-iS Systemhaus GmbH durch die Verschiebung des Termins ein zusätzlicher Aufwand, so ist der Kunde verpflichtet, der K-iS Systemhaus GmbH diesen Mehraufwand zu vergüten.
1.7 Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt nach unserer Wahl die Versendung der Ware. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person oder Anstalt übergeben worden ist. Eine Versicherung der Waren gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden.
1.8 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwendungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlagen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 2 Eigentumsrechte/Schutzrechte Dritter/Geheimhaltung und Datenschutz
2.1 Soweit im Rahmen der Tätigkeit der K-iS Systemhaus GmbH Schutzrechte entstehen, stehen diese der K-iS Systemhaus GmbH dann zu, wenn sie ausschließlich durch die Tätigkeit unserer Mitarbeiter begründet wurden. Dem Kunden steht insoweit ein unentgeltliches, nicht ausschließliches und nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte übertragbares Recht auf Nutzung zu.
2.2. Wir stehen dafür ein, daß unsere Produkte und Leistungen frei von Rechten Dritter sind, die eine Nutzung entsprechend dem vertraglich festgelegten Umfang einschränken oder ausschließen. Wir stellen den Kunden bei einer Geltendmachung derartiger Ansprüche Dritter von rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensbeträgen frei, vorausgesetzt, daß
- der Kunde uns unverzüglich schriftlich von der Ansprucherhebung in Kenntnis gesetzt hat und
- wir die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und damit verbundene Handlungen ausüben und
- der Kunde uns die erforderliche Unterstützung, Informationen und Vollmacht zur Durchführung der vorgenannten Handlungen gewährt.
2.3 Der Kunde sichert zu, daß er berechtigt ist, etwaiges Basismaterial und Unterlagen zum Zwecke der Durchführung des Vertrages zur Verfügung zu stellen. Soweit an dem Basismaterial Urheberrechte, Markenrechte und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter bestehen, stellt der Kunde sicher, daß er im Besitz der für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Lizenzen ist.
2.4 Sofern Dritte uns gegenüber geltend machen, daß die Einbeziehung von Basismaterial in die Projekte Urheberrechte, Markenrechte und/oder gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich schriftlich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, uns insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, uns bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und etwaige Schadensersatzbeträge zuzüglich der Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung auf Verlangen zu übernehmen.
2.5 Die Vertragspartner verpflichten sich, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte Personen darf nur mit schriftlicher Einwilligung der jeweils anderen Vertragspartei erfolgen. Die K-iS Systemhaus GmbH verpflichtet alle von ihr zur Durchführung des Auftrages eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung der vorstehenden Vorschrift. Jede Vertragspartei darf Daten des anderen im Rahmen der Auftragsabwicklung automatisiert verarbeiten. Die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz sind zu beachten.
§ 3 Dienstleistungen
3.1 Leistungsumfang
3.1.1 Die K-iS Systemhaus GmbH wird Ihre Dienstleistungen nach dem Stand der Technik gem. der schriftlichen Aufgabenstellung und zu den jeweils vertraglich vereinbarten Kosten erbringen.
3.1.2 Die K-iS Systemhaus GmbH benennt einen Projektleiter, der Kunde einen verantwortlichen Ansprechpartner. Diese können Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen. Der Projektleiter soll Entscheidungen schriftlich festhalten. Der Ansprechpartner steht der K-iS Systemhaus GmbH für notwendige Informationen zur Verfügung. Die K-iS Systemhaus GmbH ist verpflichtet, den Ansprechpartner einzuschalten, soweit die Durchführung des Auftrages dies erfordert.
3.1.3 Die K-iS Systemhaus GmbH hat geeignet ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen ausgestattete Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. In diesem Rahmen entscheidet die K-iS Systemhaus GmbH nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter sie einsetzt und austauscht.
3.1.4 Die K-iS Systemhaus GmbH ist berechtigt, mit Zustimmung des Kunden kompetente Dritte unter Beachtung des Datenschutzes mit der Durchführung der Dienstleistung zu beauftragen.
3.2 Hotline
3.2.1 Soweit Hotline-Leistungen vereinbart wurden, hat der Kunde Zugang zur Hotline der K-iS Systemhaus GmbH. Diese steht, montags bis freitags (mit Ausnahme von Feiertagen bezogen auf das Land NRW) in der Zeit von 8.00 — 18.00 h) für telefonische Auskünfte zur Verfügung.
3.2.2 Die Hotline beinhaltet im Allgemeinen Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Hardware, Betriebssystemsoftware, Netzwerken, Datenbanken und sonstigen Softwarewerkzeugen, die im direkten Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen stehen. Die telefonische Unterstützung der Hotline beinhaltet keine rechtliche Beratung.
3.2.3 Im Rahmen der Abwicklung von Aufgaben über die Hotline entspricht die mündliche Beauftragung durch einen Mitarbeiter des Kunden einer Beauftragung.
3.2.4 Alle von der Hotline erbrachten Leistungen werden wöchentlich fakturiert und sind sofort und ohne Abzug fällig.
3.3 Leistungsänderungen
3.3.1 Will der Kunde seine Anforderungen ändern, ist die K-iS Systemhaus GmbH verpflichtet, dem zuzustimmen, soweit es für die K-iS Systemhaus GmbH – insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Terminplanung – zumutbar ist. Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches auf die Vertragsbedingungen auswirkt, kann die K-iS Systemhaus GmbH eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere die Erhöhung der Vergütung bzw. die Verschiebung der Termine, verlangen.
3.3.2 Sämtliche vereinbarten Änderungen bedürfen der Schriftform.
3.4 Arbeitsort, Mitwirkungspflichten des Kunden
3.4.1 Arbeiten, die bei dem Kunden durchgeführt werden müssen, sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung gesondert zu vergüten.
3.4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die K-iS Systemhaus GmbH – soweit erforderlich – zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen unentgeltlich zu schaffen. Dies schließt auch Mehrleistungen ein, die aus Zeitgründen oder wegen besonderer Problemstellungen einen außergewöhnlichen Aufwand erforderlich machen. Der Kunde stellt auf Wunsch der K-iS Systemhaus GmbH unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
3.4.3 Auf Verlangen der K-iS Systemhaus GmbH hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen, sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
3.5 Nutzungsrechte
3.5.1 Der Kunde ist berechtigt, die Leistungen für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck beliebig zu nutzen.
3.5.2 Die K-iS Systemhaus GmbH darf die Leistungen anderweitig verwerten, soweit A.1 § 2 AGB-A nicht Geheimhaltung gebietet.
§ 4 Anpassungsprogrammierung und Erstellung von Software
4.1 Leistungsumfang
4.1.1 Die K-iS Systemhaus GmbH räumt dem Kunden an Modifikationen und Erweiterungen dasselbe Einsatzrecht ein, wie an den Standardprogrammen, zu denen sie gehören. Zusatzprogramme (selbständig einsetzbare Individualprogramme) darf der Kunde für eigene Zwecke der zur Unternehmensgruppe gehörenden Gesellschaften unbeschränkt nutzen.
4.1.2 Modifikationen werden nur in ausführbarer Form geliefert und sind gesondert zu vergüten, soweit vertraglich keine andere Regelung getroffen wurde. Erweiterungen und andere Zusatzprogramme werden auf Wunsch ohne gesonderte Vergütung auch als Quellprogramme, aber ohne systemtechnische Dokumentation geliefert, sofern diese nicht ausdrücklich beauftragt worden ist.
4.1.3 Eine Benutzungsdokumentation wird nur geliefert, wenn das ausdrücklich vereinbart ist.
Der Kunde kann deren Einstellung auch nachträglich beauftragen. Im Fall der Beauftragung gilt: Ergeben sich aus Modifikationen/Erweiterungen Auswirkungen auf die Benutzungsdokumentation der Standardprogramme, werden diese nicht darin integriert, sondern gesondert dargestellt.
4.1.4 Die K-iS Systemhaus GmbH wird zu Beginn der Arbeiten – unter Einbeziehung der vereinbarten Termine – einen schriftlichen Zeit- und Arbeitsplan aufstellen und ihn bei Bedarf fortschreiben. Die K-iS Systemhaus GmbH wird anhand dieses Planes den Kunden regelmäßig über den Stand der Arbeiten unterrichten.
4.1.5 Soweit sich die Anforderungen des Kunden noch nicht aus der Aufgabenstellung lt. Vertrag ergeben, detailliert die K-iS Systemhaus GmbH sie mit Unterstützung des Kunden, erstellt die Spezifikation darüber und legt sie dem Kunden ggf. mit einer Aufstellung sich zusätzlich ergebender Kosten zur Genehmigung vor. Der Kunde wird sie bei Vertragsgemäßheit innerhalb von 14 Tagen schriftlich genehmigen.
Die Spezifikation ist verbindliche Vorgabe für die weitere Arbeit. Erkennt die K-iS Systemhaus GmbH, dass die Aufgabenstellung mangelhaft, nicht eindeutig oder nicht ausführbar ist, teilt sie dies unverzüglich dem Kunden schriftlich mit. Daraufhin entscheidet dieser unverzüglich über das weitere Vorgehen.
4.1.6. Die K-iS Systemhaus GmbH hat geeignet ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen ausgestattete Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. In diesem Rahmen entscheidet die K-iS Systemhaus GmbH nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter sie einsetzt oder austauscht.
Die K-iS Systemhaus GmbH ist ebenfalls berechtigt mit Zustimmung des Kunden fachkundige Dritte unter Wahrung des Datenschutzes mit der Ausführung zu beauftragen.
4.2 Leistungsänderungen
4.2.1 Will der Kunde seine Anforderungen ändern, ist die K-iS Systemhaus GmbH verpflichtet, dem zuzustimmen, soweit es für die K-iS Systemhaus GmbH – insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Terminplanung – zumutbar ist. Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches auf die Vertragsbedingungen auswirkt, kann die K-iS Systemhaus GmbH eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere die Erhöhung der Vergütung bzw. die Verschiebung der Termine, verlangen. Der Kunde wird auf Wunsch der K-iS Systemhaus GmbH sein Änderungsverlangen bis zu dem Grad detaillieren, in dem die Aufgabenstellung im Vertrag detailliert ist. Die K-iS Systemhaus GmbH wird diese Aufgabe auf Wunsch des Kunden gegen Vergütung nach Aufwand übernehmen.
4.2.2 Sämtliche vereinbarte Änderungen bedürfen der Schriftform.
4.3 Abnahme
4.3.1 Die K-iS Systemhaus GmbH wird die Modifikation/Erweiterungen bzw. Zusatzprogramme (im folgenden: Anpassungen) und Software installieren. Der Kunde wird die Installation schriftlich bestätigen.
4.3.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Vertragsgemäßheit der Anpassungen und der Software zu überprüfen und bei Vertragsgemäßheit deren Abnahme schriftlich zu erklären. Die Prüffrist beträgt 3 Wochen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
4.3.3 Die Anpassungen gelten als abgenommen, sobald nach Ablauf der Prüffrist deren Nutzbarkeit auf die Dauer von 2 Wochen nicht wegen gemeldeter Mängel erheblich eingeschränkt ist.
4.4 Gewährleistung
4.4.1 Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Der Kunde hat die K-iS Systemhaus GmbH – soweit erforderlich – bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch der K-iS Systemhaus GmbH einen Datenträger mit den betreffenden Anpassungen zu übersenden und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.
4.4.2 Die Gewährleistung erlischt für solche Anpassungen, die der Kunde ändert oder in die er in sonstiger Weise eingreift, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist.
4.4.3 Die K-iS Systemhaus GmbH kann die Vergütung Ihres Aufwandes verlangen, soweit sie auf Grund einer Mängelmeldung tätig geworden ist, ohne dass ein Mangel vorgelegen hat. Entsprechendes gilt, wenn mangels Unterstützung des Kunden im Sinne von A.4 § 5 5.2 AGB-AP bei einer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durchgeführten Mängelsuche kein Mangel gefunden wird.
4.5 Nutzungsrechte
4.5.1 Der Kunde ist berechtigt, die Software einschl. der Dokumentation für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck beliebig zu nutzen.
4.5.2 Alle anderen Nutzungsrechte bleiben bei der K-iS Systemhaus GmbH. Die K-iS Systemhaus GmbH darf die Software anderweitig verwerten, soweit A.1 § 2 AGB-A nicht Geheimhaltung gebietet.
§ 5 Mängelhaftung
5.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, daß dieser seine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5.2 Soweit ein Mangel der Ware oder Leistung vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
5.4 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5.6 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.7. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
5.8 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
5.9 Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
5.10 Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre; es sei denn, die K-iS Systemhaus GmbH hat den Kunden ordnungsgemäß in die Datensicherung eingewiesen.
§ 6 Gesamthaftung
6.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 3 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
6.2 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Sonstiges
7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
7.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages bedürfen der Schriftform.
7.3 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
7.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Schweiz
Allgemeines
Für den Geschäftsverkehr zwischen K-iS Systemhaus GmbH mit Sitz in Gams und dem Besteller gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Mit der Entgegennahme von Waren oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Nebenabreden oder Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
Angebote und Aufträge
Alle Angebote sind freibleibend. Die K-iS Systemhaus GmbH behält sich vor einen Auftrag entgegenzunehmen oder abzulehnen. Technische Angaben, Abmessungen und Gewichte sind branchenübliche Annäherungswerte. Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
Lieferung, Lieferumfang und Vertragserfüllung
Im Lieferumfang sind mit Ausnahme der bestellten Ware oder Dienstleistung keine weitergehenden Leistungen enthalten, außer die durch das K-iS Systemhaus GmbH schriftlich bestätigten.
Zusatzleistungen wie Zusammenbau der Hardware, Installation von Software, Konfiguration von Geräten, Vorort-Installation und Verkabelung, Instruktion, Schulung, Anpassung an Kundebedürfnisse, Datenübernahme etc. werden zu den jeweils aktuellen Stundensätzen verrechnet.
Die K-iS Systemhaus GmbH setzt alles daran, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Lieferverzögerungen geben dem Kunden kein Anrecht auf Vertragsaufhebung, Entschädigung oder Zurückbehaltung des Kaufpreises. Wegen Lieferverzögerungen von Zulieferern der K-iS Systemhaus GmbH ist es möglich, dass vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können.
Abweichungen in den gelieferten Waren oder Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die Leistungen der bestellten Ware erfüllen oder beinhalten. Auslieferungen erfolgen jeweils gemäß Vereinbarung. Kommt die K-iS Systemhaus GmbH mit der Lieferung in Verzug oder wird die Auslieferung gar verhindert durch Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperren, Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen, Krieg usw. können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Zu Teillieferungen sind wir jederzeit berechtigt.
Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über. Die K-iS Systemhaus GmbH ist berechtigt die Transportmittel und die Versandart zu bestimmen. Verlangt der Kunde abweichendes, trägt er die Mehrkosten. Die K-iS Systemhaus GmbH ist auch berechtigt, die Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen. Wird die Ware vom Besteller abgeholt, geht die Gefahr mit der Übergabe auf den Besteller über.
Der Kunde ist bei von gelieferten Geräten für einen geeigneten Aufstellungsort und das Vorhandensein der notwendigen elektrischen und elektronischen Anschlüsse selber verantwortlich.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise der K-iS Systemhaus GmbH verstehen sich rein netto frei Versandstelle. Falls nicht anders vereinbart, gehen alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer zu Lasten des Käufers. Forderungen sind ohne anderweitige, schriftliche Abmachung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum und ohne Abzüge fällig. Unberechtigte Abzüge werden wir unverzüglich nachbelasten. Bei Überschreitung der Zahlungstermine berechnen wir Verzugszinsen in Höhe des jeweils üblichen Diskontsatzes, min. jedoch 5%. Verrechnung von irgendwelchen Gegenforderungen mit der Kaufpreisschuld ist unzulässig.
Die K-iS Systemhaus GmbH ist berechtigt, konkrete Kostensteigerungen wie Lohn- und Materialkosten bzw. auf solchen oder vergleichbaren Gesichtspunkten beruhende Preiserhöhungen des Vorlieferanten an den Käufer weiterzureichen.
Die K-iS Systemhaus GmbH behält sich vor, Leistungen oder Lieferung nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern und bis zur vollständigen Bezahlung den Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen.
Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder wenn uns nach dem Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt wird. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende und zukünftige Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
Schecks und Wechsel werden keine angenommen.
Dem Käufer ist bekannt, dass die K-iS Systemhaus GmbH die ihr zustehenden Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abtritt bzw. abtreten kann. Im Rahmen dieser Abtretungen werden Käuferdaten an Dritte weitergegeben, sofern dies zur Durchführung des der Abtretung zu Grunde liegenden Rechtsgeschäfts erforderlich ist. Verlangen Lieferbedingungen der Hersteller von der K-iS Systemhaus GmbH detaillierte Angaben über getätigte Umsätze nebst Angabe von individuellen Kundendaten, ist K-iS Systemhaus GmbH berechtigt, diese Kundendaten im Rahmen des Datenschutz-Gesetzes zu übermitteln.
Eigentumsvorbehalt
Das gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der K-iS Systemhaus GmbH. Mit der Entgegennahme von Waren ist der Käufer automatisch damit einverstanden, dass die K-iS Systemhaus GmbH bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderung jederzeit berechtigt ist, auf Kosten und ohne Mitwirken des Käufers den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Domizil des Käufers eintragen zu lassen.
Der Käufer darf die gelieferten Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter veräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde entstehenden Forderungen tritt er an die K-iS Systemhaus GmbH zur Sicherung ab.
Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht gegenüber der K-iS Systemhaus GmbH vertragsgemäß nachkommt. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist der Käufer nicht berechtigt. Solange die K-iS Systemhaus GmbH Eigentumsrechte aus dem Kaufgegenstand hat, ist sie oder ihr Beauftragter berechtigt, sich jederzeit von dessen Vorhandensein und Zustand zu überzeugen. Zu diesem Zweck hat der Käufer freien Zutritt zum Aufbewahrungsraum zu gewähren.
Garantieleistungen und Haftung
Garantieleistungen setzen die Einhaltung der Zahlungsbedingungen voraus.
Jeder Käufer oder Wiederverkäufer ist allein dafür verantwortlich zu entscheiden, ob eine bei K-iS Systemhaus GmbH bestellte Ware oder Dienstleistung auf einem zur Nutzung mit dieser Ware beabsichtigten Computersystem lauffähig ist.
Für Einzelkomponenten und Peripheriegeräte wie Drucker, Monitore etc. gelten die Garantien und Bedingungen der jeweiligen Hersteller. Längerfristige Garantien von Herstellern geben wir im gleichen Umfang weiter. Kürzere Garantien als 12 Monate (vor allem von Herstellern) werden von uns kommuniziert und in jedem Fall schriftlich bestätigt. Innerhalb der gewährten Garantiezeit leisten wir nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche des Bestellers auf Ersatz sind ausgeschlossen. Für Software gelten die jeweiligen Garantie-Bestimmungen der Hersteller. Weitergehende Garantien bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Transportschäden und Retouren
Beanstandungen an von uns gelieferten Waren haben innerhalb von 5 Werktagen zu erfolgen. Bei Transportschäden ist jeweils ein Schadenprotokoll durch das Transportunternehmen erstellen zu lassen. Alle Mängel sind schriftlich festzuhalten. Retoursendungen werden nur in der Originalverpackung und nach vorheriger Absprache angenommen. Alle Retouren ohne eine Kopie von unserer Rechnung oder vom Lieferschein werden nicht bearbeitet. Für verlorene Daten während des Transportes oder bei Reparaturen an Geräten und Speichermedien können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Retournierte Ware reist immer auf Gefahr des Absenders.
Geöffnete Softwareprogramme und Hardware, welche sich nicht mehr im Originalzustand befindet, können nicht retour genommen werden. Korrekte Retoursendungen werden von uns in der Regel sofort und kulant behandelt.
Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Gams, Gerichtsstand ist Gams.
Gams, 01. Juli 2017
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